Heckenrückschnitt

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Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

im Bundeskleingartengesetz ist die maximale Höhe von Hecken auf 1,25 Meter begrenzt.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden, von März bis September ist gesetzlich nur ein Formschnitt von Hecken erlaubt.

Daher bitte alle Hecken oder sonstige Zaungewächse auf 1,25 Meter in der Zeit vom 30.09. bis 28.02. zurück schneiden und es sind nicht erlaubte Nadelbäume, Thuja, Scheinzypressen o. Ä. zu entfernen!

Der Vorstand