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Mein Kleingarten - wie darf ich ihn nutzenDas Kleingarten-Einmaleins |
Kleingärtnerische Nutzung
siehe Bundeskleingartengesetz
das bedeutet:
• nichterwerbsmäßige Nutzung
• Gartenbauerzeugnisse anbauen
• Erholung
Drittelung in drei Bereiche:
• Nutzgarten
• Ziergarten
• Erholungsfläche
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Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung Der Begriff stammt aus dem Bundeskleingartengesetz und schreibt einerseits die Art der Nutzung eines Kleigartens vor, ermöglicht aber andererseits auch bezahlbare Gärten für alle, die kein eigenes Haus mit Garten besitzen.
Laut Gesetz steht ein Kleingarten dem Kleingärtner nur zur nichterwerbsmäßigen Nutzung zur Verfügung. Dabei soll der Anbau von Gartenbauerzeugnissen und die Erholung im Vordergrund stehen.
Ein perfekter Kleingarten sollte aus drei verschiedenen Nutzungsteilen bestehen:
1. Nutzgarten
Mindestens auf einem Drittel der gesamten Gartenfläche sollen Obst, Gemüse und Kräuter angebaut werden. Zum Nutzgartenanteil zählen:
2. Ziergarten
Zum Ziergartenanteil gehören zum Beispiel Ziersträucher, Staudenbeete, Hecken, Steingarten oderTeich. Damit auch der Nachbar etwas Sonne abbekommt sind Pflanzen, die mehr als 4 m in die Höhe wachsen, nicht erlaubt.
3. Erholungsfläche
Dazu zählt die Laube (max. 24 m²), Terrasse, Wege, und Rasen. (Maximal 6% der Pachtfläche darf durch Betonplatten oder ähnliches versiegelt werden).
Damit auch die Allgemeinheit vom Erholungswert der Kleingärten profitiert, dürfen Hecken weder blickdicht, noch zu hoch sein. Außerdem sollte der Garten fachgerecht gepflegt und bewirtschaftet werden. Der Kleingärtner sollte in seinem Garten eine möglichst große Pflanzenvielfalt anstreben und für Nistmöglichkeiten, Winterschlafplätze und ähnliches sorgen, um die heimische Tierwelt zu unterstützen.
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